AUBI-2
Kollektive Beantragung & Kooperativer Naturschutz
Was bedeuten "Kollektive Beantragung" und "Kooperativer Agrarnaturschutz"?
- Ein Zusammenschluss (Verein, Verband etc.) aus landwirtschaftlichen Betrieben beantragt Agrarumweltmaßnahmen und vergibt Umsetzungs-Aufträge an die beteiligten Betriebe.
- Reduzierter Beantragungs-, Verwaltungs- und Dokumentationsaufwand für einzelne Betriebe.
- Verringerung des Sanktionsrisikos durch Koordinierung der Umsetzung und Anlage von Pufferflächen.
- Gemeinsamer Einkauf von Saatgut, koordinierter Maschineneinsatz reduziert Kosten.
- Kooperation zwischen LW-Betrieben reduziert Bewirtschaftungskosten und stärkt den fachlichen Austausch.
- Räumlich abgestimmte Agrarumweltmaßnahmen sind besonders wirkungsvoll für die Artenvielfalt in der Agrarlandschaft (HALM2, Öko-Regelung).
Warum “Kollektive Beantragung” und "Kooperativer Agrarnaturschutz"?
- Landwirtschaftliche Betriebe bemängeln die Bürokratie (Verwaltungsaufwand), die den betrieblichen Alltag begleitet.
- Die freiwilligen Agrarumweltmaßnahmen werden weniger oft beantragt, da landwirtschaftliche Betriebe zusätzliche Antrags- & Dokumentations-verpflichtungen sowie Sanktionsrisiken vermeiden.
- Das “Holländische Modell” und der Kooperative Agrarnaturschutz in Brandenburg und Sachsen-Anhalt zeigen auf, wie zielgerichtete und effiziente Agrarumweltmaßnahmen umgesetzt werden können, ohne den Verwaltungsaufwand der Einzelbetriebe zu erhöhen.
AUBI-2 & “Kollektive Beantragung”/ "Kooperativer Agrarnaturschutz"
- Im AUBI-2 erarbeiten landwirtschaftliche Betriebe praxisnahe Vorschläge für eine hessische Umsetzung der Kollektiven Beantragung bzw. des Koop. Agrarnaturschutzes, die dem Hessischen Landwirtschaftministerium zur Verfügung gestellt werden.
- AUBI-2 Workshops & Veranstaltungen bringen Erfahrungen aus Brandenburg und Sachsen-Anhalt nach Südhessen.